Stellungnahme zum Fall unserer Co‑Sprecherin Basma Mostafa:

Wir fordern sofortige Schutzmaßnahmen für unsere Co-Sprecherin Basma Mostafa und wirksame Strafverfolgung von Täter*innen, die transnationale Repression ausüben!

Berlin, den 02.03.2026


Die Koalition gegen Transnationale Repression in Deutschland zeigt sich zutiefst besorgt über die Sicherheit unserer Co‑Sprecherin Basma Mostafa sowie über die Wirksamkeit der bisher ergriffenen Schutzmechanismen gegen transnationale Repression (TNR). Ahmed Abdelkader, der Frau Mostafa im Jahr 2022 körperlich angegriffen hat, konnte ohne präventive Auflagen erneut nach Deutschland einreisen. Seine Taten wurden bereits von fünf Mandatsträgerinnen der UN-Sonderverfahren dokumentiert. Im August 2025 wurde Herr Abdelkader im Vereinigten Königreich wegen Einschüchterung und Angriffen auf weitere Menschenrechtsaktivist*innen festgenommen.

Angesichts der wiederholten, direkten Bedrohungen und Übergriffe gegen Frau Mostafa betont die Koalition, dass umgehende Präventivmaßnahmen – insbesondere ein Einreiseverbot – längst hätten verhängt werden müssen. Die Aufnahme ihres Falls in den Bericht des UN‑Generalsekretärs unterstreicht die internationale Relevanz und Schwere ihres Falls.

Zudem hat ein Berliner Polizeibericht vom 18. Juli 2022 die Aussage eines Diplomaten der ägyptischen Botschaft festgehalten, dass der Beschuldigte Ahmed Abdelkader an der Botschaft tätig war. Gleichzeitig vermerkte die Polizei, dass Herr Abdelkader selbst erklärte, über keinen diplomatischen Status zu verfügen. Dieser offizielle Bericht liefert glaubwürdige Hinweise auf eine direkte institutionelle Verbindung zu ausländischen staatlichen Akteuren im Kontext der Einschüchterung von Frau Mostafa. Auch die damalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, bezeichnete den Fall im April 2025 als „äußerst besorgniserregend“, im Einklang mit wiederholten Forderungen mehrerer Menschenrechtsorganisationen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) nachkommen müsse.

Die Repressionen gegen Basma Mostafa waren keineswegs sporadisch oder vereinzelt. Nach dem ersten Angriff im Jahr 2022 war sie einer koordinierten Einschüchterungskampagne ausgesetzt, die bis zur öffentlichen Anstiftung zu körperlicher und sexueller Gewalt, der gezielten Veröffentlichung ihrer Privatadresse und direkten Drohungen gegen ihre Kinder eskalierte. Anhaltende physische Überwachung in Berlin – sowohl durch informelle Akteure als auch durch einen ausländischen Diplomaten – diente der systematischen Kontrolle ihrer Bewegungen. Diese Taten verstärkten sich nach Herrn Abdelkaders Festnahme im Vereinigten Königreich im August 2025 erheblich. Im August und September 2025 erhielt Frau Mostafa erneut Drohungen auf ihre deutsche Telefonnummer, darunter explizite Ankündigungen von „Bestrafung“, weiterer körperlicher Gewalt und Entführung. Trotz dieser Eskalationen und trotz eines offiziellen LKA‑Sicherheitsschreibens aus dem Jahr 2024, das ihr empfahl, ihre Wohnung zu verlassen, wurde ihr keine wirksame Hilfe bei der Suche nach einer sicheren Unterkunft oder andere alternativen Schutzmaßnahmen angeboten.

Die öffentliche „Siegespose“, die Herr Abdelkader im Januar 2026 aus Berlin in den Sozialen Medien veröffentlichte, offenbart ein gravierendes Versagen präventiver Maßnahmen. Deutsche Behörden informierten Frau Mostafa nicht über seine Wiedereinreise, obwohl es sich um einen dokumentierten Wiederholungstäter handelt. Dieser Vorfall zeigt deutlich die Diskrepanz zwischen der politischen Anerkennung der Bedrohung durch transnationale Repression und der tatsächlichen Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen – und vermittelt Täter*innen ein Gefühl gefährlicher Straflosigkeit.

Die Koalition betont, dass rhetorische Verpflichtungen und Lippenbekenntnisse nicht länger ausreichende Maßstäbe sind, um die Reaktion der Bundesrepublik auf TNR zu bewerten. Staatliches Engagement muss sich an seiner Reaktion auf konkrete Einzelfälle messen lassen. Wenn selbst in einem der am besten dokumentierten Fälle von TNR in Deutschland kein wirksamer Schutz gewährleistet wird, sendet dies ein verheerendes Signal an alle anderen Betroffenen. Diese Untätigkeit deutscher Behörden trägt zu einem abschreckenden Beispiel für Personen bei, die Opfer von Einschüchterung und Belästigung sind. Sie verlieren das Vertrauen in potentielle Meldeverfahren, und die Täter*innen werden ermutigt, auf deutschem Territorium ungehindert zu agieren.

Die Koalition fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, von der politischen Anerkennung einer Bedrohungssituation zur Ergreifung konkreter Schutzmaßnahmen überzugehen und dadurch ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes nachzukommen, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Daher fordern wir:

  • ein Einreiseverbot für Täter*innen;
  • Benachrichtigungsprotokolle, um betroffene Personen unverzüglich zu informieren, wenn ein*e bekannte*r Täter*in nach Deutschland einreist;
  • schnellen, niedrigschwelligen Schutz und sichere Unterbringung für die betroffenen Personen.

Die Koalition gegen Transnationale Repression in Deutschland wurde im August 2024 von 11 Menschenrechts- und Diasporaorganisationen gegründet. Mittlerweile besteht sie aus 20 Mitgliedsorganisationen. Sie setzt sich für die Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politik und Behörden ein, die mit gefährdeten Gruppen zu tun haben. Sie berät bei der Erarbeitung politischer und zivilgesellschaftlicher Lösungen und ist eine starke Stimme für Betroffene.
Die Koalition fördert Austausch, Vernetzung und betreibt gemeinsam Advocacy‑Arbeit.